Zweck und Ziel der Förderung:
Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und der naturnahen Gewässerentwicklung sowie Durchgängigkeit der Gewässer, durch z.B. die Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, Verbesserung / Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit, Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen, Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und Maßnahmen zur Wiedervernässung von Niedermooren
Rechtsgrundlage:
Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein (Gl.Nr. 6613.23)
Dieses Merkblatt dient ausschließlich als Kurzinformation. Weitere bzw. detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Richtlinie, die unter der u.g. Adresse erhältlich ist.
Was wird gefördert?
Eine detaillierte Beschreibung der Fördergegenstände ist in der Anlage zur o.g. Richtlinie aufgeführt.
Wo wird gefördert?
Land Schleswig-Holstein
Wer wird gefördert?/ Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts; in Ausnahmefällen mit Zustimmung des MELUND weitere Träger
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Die Fördervoraussetzungen können der o.g. Richtlinie entnommen werden.
Art und Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Die Förderhöhe kann der o.g. Richtlinie entnommen werden.
Wie ist das Antragsverfahren? / Wie erfolgen Antragstellung und Auszahlung?
Für das Antragsverfahren gelten die in der o.g. Richtlinie genannten Bestimmungen.
Ansprechpartner:
Formulare, weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Herrn Michael Ahne
Anschrift: Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
Telefon: 0431/988-7071
Telefax: 0431/988-7156
E-Mail: michael.ahne@melund.landsh.de
oder
Torsten Boysen
Anschrift: Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
Telefon: 0431/988-7156
Telefax: 0431/988-615-7156
E-Mail:
torsten.boysen@mekun.landsh.de